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Frau
Monika Hemminghaus
Heinrich-Gerdom-Str. 6
49143 Bissendorf
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Allgemeine Geschäftsbedingungen,
Hinweis
zur Online-Streitbeilegung und
Datenschutzerklärung:
I.
Geltungsbereich
1. Diese
Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung
von Ferienwohnungen zur Beherbergung und alle damit
zusammenhängenden Leistungen.
2. Sie gelten
ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei
denn, diese wurden vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.
II. Vertragsabschluss, -partner
1. Der Vertrag kommt erst
dann zustande, wenn die Ferienwohnung das Angebot des Kunden zum
Vertragsabschluss annimmt und dem Kunden dies in Textform
bestätigt. Sollte eine Bestätigung in Textform im Einzelfall nicht
möglich oder nicht erwünscht sein, genügt auch die ausdrückliche
telefonische Bestätigung durch die Ferienwohnung.
2. Vertragspartner sind die
Ferienwohnung und der Kunde, der die Leistung der Ferienwohnung in
Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er
der Ferienwohnung gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Die Ferienwohnung ist
verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nicht anders
vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines
bestimmten Zimmers.
2. Der Kunde ist
verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und für die von ihm
in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden, bzw.
vereinbarten Preise der Ferienwohnung zu zahlen. Dies gilt auch
für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der
Ferienwohnung an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise
schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Kommt es
nach dem Abschluss des Vertrages zu einer Mehrwertsteuererhöhung,
so gilt der zur Zeit derWohnungsnutzung geltende
Mehrwertsteuersatz.
4. Überschreitet der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung vier
Monate und erhöht sich der von der Ferienwohnung allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis zwischen Vertragsabschluss
und Leistungserbringung, so kann die Ferienwohnung den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um zehn Prozent,
anheben. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
5. Die Ferienwohnung ist
berechtigt, die verbindliche Reservierung der Wohnung von der
Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen. Die Ferienwohnung
kann auch noch nach Vertragsabschluss eine angemessene Anzahlung
verlangen.
6. Der vom Kunden zu
zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Anreise des Kunden
fällig und zu begleichen. Von der Ferienwohnung geforderte
Anzahlungen sind bis zum von der Ferienwohnung angegeben Zeitpunkt
zu bezahlen.
7. Bei Zahlungsverzug des
Kunden mit auch nur einer Rechnung ist die Ferienwohnung
berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den
Kunden einzustellen, wenn die Ferienwohnung den Kunden zuvor unter
Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen
für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung hat.
IV. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
1. Dem Kunden steht ein
Aufrechnungsrecht gegen Forderungen der Ferienwohnung nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von der Ferienwohnung anerkannt sind.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht
besteht nur insoweit, als der Anspruch der Ferienwohnung und der
Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruhen.
V. Rücktritt der Ferienwohnung
1. Sofern im Einzelfall bei
Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des
Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart
wurde, ist die Ferienwohnung in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Kunden nach den vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage der Ferienwohnung auf sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet.
2. Wird eine Anzahlung (vgl.
III Nr. 5) oder eine Vorauszahlung (vgl. III Nr. 7) auch nach
Verstreichen einer Nachfrist nicht geleistet, so ist die
Ferienwohnung ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die
Ferienwohnung berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder
andere von der Ferienwohnung nicht zu vertretende Umstände, welche
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Wohnungen unter
irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in
der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- die Ferienwohnung
begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Ferienwohnungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder dasAnsehen der Ferienwohnung in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies demHerrschafts- oder
Organisationsbereiches der Ferienwohnung zuzurechnen ist;
- der Kunde ohne Zustimmung
der Ferienwohnung die Wohnung einem Dritten zur Nutzung überlässt.
4. Bei berechtigtem
Rücktritt der Ferienwohnung entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadenersatz.
VI. Rücktritt des Kunden
1. Ein Rücktrittsrecht des
Kunden besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen oder
aufgrund vertraglicher Vereinbarung. Sofern im Einzelfall bei
Abschluss des Vertrages zwischen der Ferienwohnung und dem Kunden
ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich
vereinbart wurde, kann der Kunde nur bis zu diesem Termin vor
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche
der Ferienwohnung auszulösen.
2. Andernfalls ist der Kunde
zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes auch dann verpflichtet,
wenn er die Leistung der
Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt. Die Ferienwohnung hat dabei
jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Wohnung,
sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
3. Der Ferienwohnung steht
es frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren.
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, achtzig Prozent des
vereinbarten Wohnungspreises zu zahlen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass die tatsächlich eingesparten Aufwendungen
höher sind oder der Ferienwohnung kein bzw. nur ein geringer
Schaden entstanden ist.
VII. Zimmerübergabe, -rückgabe / Überlassung an
Dritte
1. Gebuchte Wohnungen stehen
dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2. Sofern nicht im Voraus
eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder die Wohnung bereits im
Voraus vollständig bezahlt wurde, hat die Ferienwohnung das Recht,
die gebuchte Wohnung nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der
Kunde hat in diesem Fall keine Ansprüche gegen die Ferienwohnung.
3. Am vereinbarten
Abreisetag ist die Wohnung spätestens um 10.00 Uhr der
Ferienwohnung geräumt zu überlassen. Danach kann die Ferienwohnung
aufgrund der verspäteten Räumung der Wohnung für deren
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr fünfzig Prozent, ab
18.00 Uhr können einhundert Prozent des vollen Logispreises in
Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden
hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass
die Ferienwohnung kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist. Weitergehende mögliche Schadensersatzansprüche der
Ferienwohnung bleiben unberührt.
4. Die Unter- und
Weitervermietung der überlassenen Wohnung sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der Ferienwohnung. Sollte die
Ferienwohnung einer solchen Unter- oder Weitervermietung
nichtzustimmen, so begründet dies kein Rücktrittsrecht des Kunden.
VIII. Ablehnungsrecht / Verweisungsrecht
1. Die Ferienwohnung ist berechtigt, einem Kunden
den Zugang zur Wohnung und die Unterbringung zu verweigern, wenn
bei Ankunft des Kunden die begründete Sorge besteht, dass dieser
unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, oder wenn er
sich gegenüber dem Personal oder anderen Kunden auffällig verhält.
Ferner ist die Ferienwohnung berechtigt, einem Kunden den Zugang
zur Wohnung und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der
Ankunft des Kunden keine angemessene Sauberkeit der Kleidung
aufzuweisen ist, durch beispielsweise verschmutzte Dienstkleidung
im handwerklichen Berufsfeld. Die Ferienwohnung ist berechtigt,
einen Kunden aus der Wohnung zu verweisen, wenn er die Ruhe
wiederholt stört, andere Kunden oder das Personal belästigt oder
beleidigt oder gegen die Hausordnung verstößt.
IX. Haftung der Ferienwohnung / Verjährung
1. Die verschuldensabhängige
Haftung der Ferienwohnung nach §536a BGB wird ausgeschlossen.
2. Soweit dem Kunden ein
Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird,
übernimmt die Ferienwohnung keine Verantwortung für das
abgestellte Fahrzeug und darin gelagerte Sachen; es kommt also
kein Verwahrungsvertrag zustande. Die Ferienwohnung haftet
dementsprechend nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalte, es sei denn die Ferienwohnung hätte den Schaden
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
3. Für Schäden an sonstigen
eingebrachten Sachen des Kunden haftet die Ferienwohnung dem
Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen des §701 BGB.
4. Für Vermögensschäden des
Kunden haftet die Ferienwohnung grundsätzlich nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Die Ferienwohnung haftet abweichend hiervon
bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern sie
schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in
diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung allerdings auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Um
wesentliche Vertragspflichten handelt es sich bei den Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf.
5. Die vorstehenden
Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche
unabhängig von deren Rechtsgrund.
6. Alle Ansprüche gegen die
Ferienwohnung verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der
kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs.1
BGB. Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von der Kenntnis
der den Anspruch begründenden Umstände und des Schuldner in
spätestens fünf Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht
bei Ansprüchen, die auf einer schuldhaften Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder von wesentlichen
Vertragspflichten oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verletzung sonstiger Pflichten der Ferienwohnung beruhen.
X. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder
Ergänzungen des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen müssen
schriftlich erfolgen.
2. Erfüllungs- und
Zahlungsort ist der Sitz der Ferienwohnung.
3. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist kaufmännischen Verkehr der Sitz der
Ferienwohnung. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat.
4. Es gilt ausschließlich
deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle
der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der
wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die
Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
erweist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hinweis zur
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische
Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS)
bereit, die Sie unter
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